DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023: 

Für eine Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung mit medizinischen Cannabinoiden

Arzneimittel auf Basis von Cannabis nehmen in der schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung von schwerkranken Patienten zunehmend einen wichtigen Platz ein.

Mit der "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023" will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. die Versorgung schwerkranker Patienten mit Cannabis-Präparaten verbessern, bürokratische Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die Verordner selbst umfassend informieren und qualifizieren.
Ziel ist es, Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen kurzfristig eine Cannabistherapie zu ermöglichen.  

Denn Cannabinoide können Schmerzen lindern und die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten verbessern. Allerdings sind die Hürden für eine gute Versorgung derzeit hoch. Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit und die Patienten müssen auf den Behandlungsbeginn warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt. Gründe für die Ablehnung sind unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht ausgeschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen Ärzten fehlt zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbehalte wegen möglichen Missbrauchs tragen ebenfalls zur Unterversorgung von Schmerzpatienten bei.
Hier setzt die "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023" an.


2017 trat das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft, das die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel bei schwerkranken Patienten erlaubt. Damit erhielten Patienten mit schweren chronischen Tumor- oder Nichttumorschmerzen eine zusätzliche Behandlungs-Option – nach der Ausschöpfung von Standardtherapien. Nun gilt es, die eingetretene Situation neu zu bewerten, die Qualität in der Versorgung und den seriösen Umgang mit Cannabinoiden in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Gesundheitspolitik und bei Krankenkassen, Apothekern und Ärzten zu fördern. Mit der "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023" will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. dazu einen Beitrag leisten.


Basis des Projektes ist ein am 19. Januar 2021 von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und Vorstandsmitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. verabschiedetes Eckpunktepapier. Darauf aufbauend hat die Fachgesellschaft folgende Bausteine der Initiative entwickelt: 


1. Selektivvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der DGS

Dem Projekt DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023 geht ein Vertrag zwischen der DGS – „die VersorgerGesellschaft“ und der AOK Rheinland/Hamburg über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden für den medizinischen Bedarf gemäß § 31 Abs. 6 SGB V voraus.

Der Vertrag wurde zum 01. Juli 2022 unterschrieben.

Teilnahmeberechtigt sind zunächst nur im KV-Bereich Nordrhein zugelassene oder ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, für die ein gültiges Qualifizierungs-Zertifikat der DGS und eine wirksame Teilnahmeerklärung vorliegt.

Weitere Krankenkassen können teilnehmen.

Die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden soll vereinfacht werden. Der Vertrag sieht eine vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate vor. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit seinen Patienten liegt.

Über eine besondere Qualifizierung der Verordner wird die Qualität der Therapieentscheidung gewährleistet. Den so geschulten ärztlichen Verordnenden wird das Vertrauen entgegengebracht, dass sie Cannabinoide kompetent verordnen können.

Der bürokratische Aufwand wird so reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt: Die Einschreibung eines Patienten in den Vertrag bewirkt die Berechtigung des Patienten zur Versorgung mit Cannabis-Präparaten gemäß § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V als besondere Versorgung.
Das Erfordernis eines gesonderten Antrags bei der Krankenkasse entfällt.

2. Besondere Qualifikation

Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist die besondere Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärzte:

  • Fachärzte ohne die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“ qualifizieren sich über das 20-stündige Curriculum  „Schmerzkompetenz Cannabis“ mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle.
     
  • Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“ qualifizieren sich direkt über die erfolgreiche Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle „Schmerzkompetenz Cannabis“.
     
  • Alle teilnehmenden Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, regelmäßig an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen, die von der DGS durchgeführt oder von der DGS anerkannt werden, teilzunehmen und sich jährlich zu rezertifizieren.

3. Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“

Das kostenpflichtige Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ ist Voraussetzung für die Teilnahme am Selektivvertrag für Fachärzte ohne die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“.
Das Curriculum ist in Form eines E-Learning-Programms angelegt. Die Wissensvermittlung erfolgt über Video-Vorträge von ausgewählten Fachexperten
Die Struktur des Curriculums ist auf 20 Stunden mit 4 Themenblöcken angelegt:

  • Block A: Grundlagen einer Therapie mit Cannabis-Wirkstoffen 
  • Block B: Standardtherapie bei Schmerzen
  • Block C: Indikationen für Cannabinoide
  • Block D: Sucht und Abhängigkeit

Begleitend zu den Videovorträgen und zur Vor- und Nachbereitung werden den Teilnehmern am Curriculum Skript-Unterrichtsmaterialien im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

Das Curriculum wird erfolgreich abgeschlossen, wenn die auf multiple-choice - Basis durchgeführte Lernzielerfolgskontrolle erfolgreich, d.h. mit mindestens 80% richtigen Antworten, bestanden wurde. Die Lernzielerfolgskontrolle besteht aus 20 Fragen mit je fünf Antwortoptionen, von denen jeweils nur eine richtig ist. Die Fragen und Antworten wurden von den ausgewählten Fachexperten entwickelt und mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin abgestimmt. 
Die erfolgreiche Abschlussprüfung wird durch ein Qualifizierungszertifikat bestätigt.

4. CME-zertifizierte Fortbildungen für Ärzte

5. Publikationen zu aktuellen Versorgungsdaten

Auf der DGS-Website und in der Zeitschrift „SCHMERZMEDIZIN“

6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aufklärung der Öffentlichkeit über Cannabis-basierte Therapiemöglichkeiten bei chronischen Schmerzen und in palliativen Situationen

7. Kontinuierlicher Dialog

Kontinuierlicher Dialog mit Vertretern von Politik und Krankenkassen zur Förderung von Versorgungsanliegen in der Cannabinoid-Therapie


Weitere Informationen

Hier finden Sponsoren des Projektes "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2022/2023" weitere Informationen

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Unterstützung erhält die Initiative über eine Poolfinanzierung von folgenden pharmazeutischen Unternehmen: