Algesiologische Definitionen und Standards

Schmerztherapeutische Einrichtungen

sind Schmerzpraxen, Schmerzambulanzen, Schmerzabteilungen und Schmerzkrankenhäuser, die sich mit Prävention, Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzkrankheiten befassen und die diese Anforderungen erfüllen:

Die fachlich verantwortlichen Leiter erfüllen die Qualifikationsanforderungen zum Algesiologen DGS, es werden algesiologische Standards angewendet, es werden überwiegend Schmerzpatienten behandelt.

Schmerzkrankenhäuser

sind interdisziplinär arbeitende Einrichtungen, die ausschließlich Schmerzpatienten versorgen, in denen mindestens drei medizinische Gebiete, algesiologisch qualifizierte Psychologen und Physiotherapeuten zusammenarbeiten.

Schmerzkonferenzen/ schmerztherapeutische Kolloquien

Wichtiges und unverzichtbares Organ der interdisziplinären Zusammenarbeit ist für jeden praktisch tätigen Schmerztherapeuten die Schmerzkonferenz / das schmerztherapeutische Kolloquium, eine regelmäßig tagende Konsiliarkonferenz, die primär der konkreten Patientenbehandlung dient und an der Ärzte der tangierten verschiedenen Fachgebiete, klinische Psychologen (auch für diese obligat, wenn sie psychologische Schmerztherapie betreiben) und Physiotherapeuten teilnehmen können. Eine solche, für alle interessierten Kollegen aus Praxis und Klinik offene Konferenz soll mindestens monatlich tagen. Hier werden besonders problematische Patienten vorgestellt; gemeinsam werden weitere diagnostische Maßnahmen und das therapeutische Vorgehen besprochen.

Ort, Daten und Uhrzeit dieser Konferenzen stehen fest, so dass sich Kolleginnen und Kollegen auf die regelmäßige Teilnahme einrichten können. Teilnehmer und Inhalte werden dokumentiert.

Qualitätszirkel

dienen der kollegialen Selbstkontrolle und Supervision bei der Umsetzung der algesiologischen Standards. Die Teilnahme an bestehenden oder noch zu gründenden Qualitätszirkeln wird dringend empfohlen.

Algesiologische Standards

Zuwendung und Zeit, Schmerzanamnese, Heranziehung verfügbarer Vorbefunde, Schmerz-analyse, standardisierte Schmerzfragebögen.

Patienten mit chronischen Schmerzen benötigen vor der Behandlung neben der Erhebung einer standardisierten Fragebogen-Schmerz-Anamnese einen erheblichen nicht-apparativen diagnostischen Aufwand. Vorbefunde sind meist in großer Zahl vorhanden. In schmerz-therapeutischen Einrichtungen sollen Vorbefunde, Röntgenbilder (mit Befunden), Krankenhaus- und Kurberichte vom überweisenden Arzt und den mitbehandelnden Kollegen mit der Anmeldung des Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Basis- und Regeldiagnostik

Sichtung und Wertung aller verfügbaren Vorbefunde, funktionelle Betrachtung der Röntgen-bilder, eingehende körperliche (mit Einschluß neurologisch-orthopädisch-funktioneller) Unter-suchung und eingehende psychologisch-psychiatrische und psychosoziale Exploration.

Behandlungskonzept

Patienten mit chronischen Schmerzen, sollten - entsprechend den vielfältigen Ursachen und perpetuierenden Faktoren ihrer Krankheit - mit einer Kombination sich ergänzender Verfahren behandelt werden, die sowohl körperliche, seelische als auch soziale Aspekte umfassen.

Sinnvolle Medikamente müssen häufig die Basis einer Dauerbehandlung bleiben. Bei vielen Patienten muss jedoch am Anfang der Behandlung ein Entzug von solchen Medikamenten stehen, die für die Chronifizierung der Schmerzkrankheit mitverantwortlich gemacht werden müssen.

Voraussetzung invasiver Verfahren ist die Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen: Zwischenfallprophylaxe und -therapie, geschultes Personal, intensivmedizinisches Monitoring, einsatzbereite Notfallmedikamente und einsatzbereites Reanimationsgerät. Für sicheren Heimtransport nach der Überwachung ist bei ambulanten Patienten zu sorgen.

Nach risikobehafteten Methoden (z. B. Psychopharmakainfusion, Regionalanästhesien, operative Verfahren) und bei akuter psychischer Dekompensation sind die Patienten nicht strassenverkehrsfähig.

Zur Verlaufs- und Erfolgskontrolle sind standardisierte Schmerzfragebögen, Schmerztagebücher und Verlaufsdokumentations-Bögen einzusetzen.

Regelmäßige algesiologische Fortbildung ist für alle Algesiologen DGS verbindlich.

Die Teilnahme an mindestens zwei speziellen schmerzbezogenen Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt mindestens 30 Stunden muss durch Originalbescheinigungen nachgewiesen werden. Die monatliche Teilnahme an Schmerzkonferenzen ist obligatorisch und keine Fortbildung in diesem Sinne.

Praktische und organisatorische Bedingungen

Als Algesiologe DGS kann ein Arzt nur unter adäquaten praktischen und organisatorischen Bedingungen tätig sein:

  1. Räumlich:
    Rollstuhlgerechte Ausstattung
    Ausreichend Überwachungs- und Liegeplätze
  2. Apparativ (bei invasiven Verfahren verfahrens- und indikationsbezogen):
    EKG- und Pulsmonitoring
    Defibrillator und Schrittmacher
    Intubations- und Beatmungsmöglichkeit
    Absaugmöglichkeit
  3. Personell:
    Qualifiziertes Personal, besonders zur Assistenz bei Durchführung von invasiven Verfahren und bei Reanimation
  4. Dokumentation:
    Verwendung von standardisierten Fragebögen zur Erhebung der Schmerzanamnese und zur Verlaufsdokumentation
  5. Sprechstunden:
    Verfügbarkeit für Schmerzpatienten an mindestens vier Tagen pro Woche für mindestens vier Stunden

Anforderungen an die algesiologischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

Ausgestaltung und Organisation der Veranstaltungen liegen im Verantwortungsbereich der veranstaltenden Gesellschaft. Bei Veranstaltungen, die "in Zusammenarbeit mit Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V." deklariert werden, werden die gemeinsamen nachstehenden Anforderungen angewandt; die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann nur dann auf die interne Weiterbildung bzw. die kontinuierliche Weiterqualifizierung angerechnet werden.

  1. Detailliertes Programm
  2. Nähere Angaben über Person des Vortragenden
  3. Evaluation der Qualität nach der Veranstaltung
  4. Deklaration des Sponsorships, wenn Veranstaltungen nicht nur über Teilnehmergebühr finanziert werden.

Bei der Berechnung von Kreditstunden wird folgendermaßen verfahren: Eine Kreditstunde umfasst 45 Minuten. Pausen von länger als 45 Minuten werden nicht angerechnet.
Veranstaltungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht angerechnet werden.