Die DGS entwickelt versorgungsrelevante PraxisLeitlinien, die den aktuellen Wissenstand spiegeln und in Handlungsempfehlungen münden.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) definiert sich als Vertretung einer „best practice“, also einer patientenzentrierten Versorgung. Sie entwickelt PraxisLeitlinien, die eine Hilfestellung in der konkreten Betreuung von Schmerzpatienten bieten.

 


Aktuell:

DGS-PraxisLeitlinie Migräne in Kooperation mit der DGGG


DGS-PraxisLeitlinie Cannabis in der Schmerzmedizin V2.0

Hier die Änderungen und wichtige Punkte der DGS-PraxisLeitlinie Cannabis in der Schmerzmedizin v2.0

 

  1. Insbesondere hat sich das Feld „mögliche Indikationen“ erweitert:
             
    • Die vorrangige Indikation bleibt der neuropathische Schmerz
    • Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen sind eine mögliche Indikation
    • Fibromyalgiesyndrom (jedoch keine Evidenz für andere „rheumatologische“ Erkrankungen)
    • Palliativmedizinische Indikationen und Tumorschmerz sind ein Hauptindikationsgebiet
    • Die Opioid-Einsparung kann eine Cannabis-Therapie begründen
    • Endometriose und chronic pelvic pain sind eine mögliche Indikation
       

2.) Weiterhin wird nicht empfohlen, Cannabinoide bei psychiatrischen Indikationen einzusetzen. Die Evidenzlage für Morbus Parkinson, Demenz, Dystonien, Glaukom, Blasendysfunktionen und Epilepsie (außer definierte frühkindliche Epilepsieformen) ist noch nicht vorhanden.

3.) Grundsätzlich sind alle Applikationsformen möglich. Allerdings besteht für die Blütentherapie keine wissenschaftliche Rationale, das Verrauchen wird ausdrücklich abgelehnt.

4.) Unverändert bleibt, dass eine Cannabis-Therapie immer eine add-on-Therapie und niemals eine Monotherapie darstellt.

5.) Die Verordnung vor dem 24. Lebensjahr gilt weiterhin als problematisch, in palliativmedizinischen Situationen sollte eine engmaschige Überwachung erfolgen.

6.) Insbesondere schnell anflutende Darreichungsformen (Blütentherapie) sollten weiterhin vermieden werden.

7.) Jede Verordnung sollte daraufhin überprüft werden, dass es sich um eine Cannabis-Verordnung zu medizinischen Zwecken und nicht für den Freizeitkonsum handelt.

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Migräne in Kooperation mit der DGGG

Migräne in Kooperation mit der DGGG

Cannabis in der Schmerzmedizin

Cannabis in der Schmerzmedizin

Epidurale Rückenmarksstimulation

Epidurale Rückenmarksstimulation

Fibromyalgie-Syndrom

Fibromyalgie-Syndrom

Gute Substitutionspraxis in Schmerz- u. Palliativmedizin

Gute Substitutionspraxis in Schmerz- u. Palliativmedizin

Opioidinduzierte Obstipation

Opioidinduzierte Obstipation

Primäre Kopfschmerzerkrankungen

Primäre Kopfschmerzerkrankungen

Substitutionsbehandlung bei Opioidfehlgebrauch in der Schmerztherapie

Substitutionsbehandlung bei Opioidfehlgebrauch in der Schmerztherapie

Tumorbedingte Durchbruchschmerzen

Tumorbedingte Durchbruchschmerzen

Tumorschmerz

Tumorschmerz

Was bedeutet „patientenzentrierte Medizin" in dieser PraxisLeitlinie?
Patientenzentrierte Medizin muss symptomorientiert sein und sollte vornehmlich nach Patientenpräferenzen und dem konkreten Nutzen für ihre Versorgung fragen.
PraxisLeitlinien stehen somit im Kontrast zu „herkömmlichen" evidenzbasierten Leitlinien, wie sie bisher in Deutschland meist publiziert wurden und werden. Diese herkömmlichen Leitlinien sind krankheitsorientiert, daneben orientiert an ärztlichen Sichtweisen und fragen nach der Wirksamkeit einer Therapie anhand statistischer Mittelwerte und berechneter Signifikanzen.
Damit laufen sie Gefahr, Standardisierungen zu unterstützen und den individuellen Patienten aus den Augen zu verlieren.
Sie „helfen" nur bei hoher Evidenz, indem sie Versorgungsentscheidungen beeinflussen oder bestimmen. 
In der Schmerzmedizin haben solche Leitlinien bisher nicht durchgreifend die flächendeckende schmerzmedizinische Versorgung verbessern können, denn es liegen in der Tat Krankenkassendaten vor, die belegen, dass die Zahl der chronisch Schmerzkranken in Deutschland in den letzten Jahren eher sogar gestiegen ist.

DGS-PraxisLeitlinien berücksichtigen deshalb nicht nur die externe Evidenz, die sich aus der Literaturrecherche ergibt, sondern auch die interne Evidenz durch die Erfahrungen der Anwender sowie die Erfahrungen, Werte und Haltungen der Patienten.
RCT-Studien repräsentieren oft nur ein äußerst selektioniertes Patientengut, das nicht erlaubt, wissenschaftliche Erkenntnisse auf eine gute Patientenbetreuung in der Fläche zu extrapolieren. Es zeigt sich vielfach, dass RCT-Studien und ihre Surveys auf der Ebene der Evidenz zu anderen Einschätzungen gelangen, als sie im Versorgungsalltag durch Anwender glaubhaft berichtet werden.

Die Literatur zu diesem Widerspruch ist umfassend und zeigt sich auch in den Literaturrecherchen, die den DGS-PraxisLeitlinien zugrunde liegen.