Vertragssteckbrief

Selektivvertrag Cannabis gem. §140 a SGB V 

zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin und
der AOK Rheinland/Hamburg 

Wo gilt der Vertrag?

Dieser Vertrag gilt vorerst nur für die in dem KV-Bereich Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Ärzte.

Welche Leistungserbringer können am Vertrag teilnehmen?

Vertragsärztlich tätige Fachärzte (zunächst nur aus dem KV-Bereich Nordrhein), die für die Feststellung der Voraussetzungen für den Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit Cannabis-Präparaten nach Maßgabe des Vertrages als besonders qualifiziert gelten und die ihre Teilnahme am Vertrag wirksam erklärt haben.
 

Welche Vorteile habe ich als Vertragsarzt durch die Teilnahme am Vertrag?

Die allgemeine Vergütung für die vertragsärztlichen Leistungen der an dem Vertrag teilnehmenden Vertragsärzten nach EBM bleibt unberührt und erfolgt durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. 
Die besondere Versorgung nach diesem Vertrag tritt neben die Regelversorgung. Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, finden die für die Regelversorgung geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Vorteile sind z.B.

- Die Einschreibung eines Patienten in den Vertrag bewirkt die Berechtigung des Patienten zur Versorgung mit Cannabis-Präparaten gemäß § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V als besondere Versorgung.
- Damit entfällt das Erfordernis eines gesonderten Antrags bei der Krankenkasse.
- Der bürokratischen Aufwand wird erheblich reduziert.
- Die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie wird verkürzt.
- Eine einmalige Einschreibegebühr pro neu eingeschriebenem Patienten in Höhe von jeweils EUR 40,00 abzüglich einer Verwaltungsgebühr.

Was ist der Inhalt des Vertrages?

Dieser Vertrag, der zunächst nur für die in dem KV-Bereich Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gilt, regelt als Vertrag im Sinne des § 140a SGB V die besondere Versorgung schwerkranker Patienten mit Cannabis-Präparaten gemäß § 31 Abs. 6 SGB V durch besonders qualifizierte Vertragsärzte neben der Regelversorgung.

Wie erwirbt man die „besondere Qualifikation“ zur Teilnahme am Vertrag?

Fachärzte mit und ohne Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“ erwerben die besondere Qualifikation über das 20-stündige Online-Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle. Mehr erfahren »

Wer sind die Vertragspartner?

Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.  und die DGS - Deutsche Gesellschaft für schmerz- und palliativmedizinische Fortbildung mbH.

Welche Krankenkassen nehmen teil?

Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse.
Für weitere gesetzliche Krankenkassen besteht die Möglichkeit des späteren Beitritts an der besonderen Versorgung nach diesem Vertrag.

Welche Versicherten können im Rahmen des Vertrages teilnehmen?

Dieser Vertrag gilt zunächst nur für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse (und im Falle des Beitritts weiterer Krankenkassen bei diesen Krankenkassen Versicherte), die ihre Teilnahme erklärt haben und nach Maßgabe dieses Vertrages eingeschrieben sind. Die betreffenden Versicherten sind bei den teilnehmenden Ärzten, die die Voraussetzungen dieses Vertrages erfüllen und nach Maßgabe dieses Vertrages an diesem Vertrag teilnehmen, in Behandlung.

Wie erhalte ich die Vertragsunterlagen?

Die Vertragsunterlagen können Sie über unser Online-Formular anfordern:

UNTERLAGEN ANFORDERN
 


An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Ansprechpartnerin: Frau Heike Fante
E-Mail: kontakt@dgs-fortbildung.de
Tel.: +49 30 85 62 188 -85
Fax:  +49 30 22 18 53 42

Flyer Selektivvertrag Cannabis