Arzneimittel auf Basis von Cannabis nehmen in der schmerz- und palliativmedizinischen Versorgung von schwerkranken Patienten zunehmend einen wichtigen Platz ein.
Mit der "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2024/2025" will die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. die Versorgung schwerkranker Patienten mit Cannabis-Präparaten verbessern, bürokratische Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die Verordner selbst umfassend informieren und qualifizieren.
Ziel ist es, Patienten mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen kurzfristig eine Cannabistherapie zu ermöglichen.
Denn Cannabinoide können Schmerzen lindern und die Lebensqualität schwerkranker Schmerzpatienten verbessern. Allerdings sind die Hürden für eine gute Versorgung derzeit hoch. Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit und die Patienten müssen auf den Behandlungsbeginn warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt. Gründe für die Ablehnung sind unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht ausgeschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen Ärzten fehlt zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbehalte wegen möglichen Missbrauchs tragen ebenfalls zur Unterversorgung von Schmerzpatienten bei.
Hier setzt die "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2024/2025" an.
In der neuen DGS-Initiative wird eine fachübergreifende Versorgung in gynäkologischen, hausärztlichen und schmerzmedizinischen Tätigkeiten angestrebt. Dazu hat die DGS eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) geschlossen.
Gemeinsame Fortbildungen und die öffentliche Vertretung von Problemfeldern bei chronischen Schmerzpatientinnen in der Gynäkologie und angrenzenden Fachbereichen sind geplant.
Der DGS-Schmerzinitiative geht ein Selektivvertrag zwischen der DGS und der AOK Rheinland/Hamburg über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden für den medizinischen Bedarf gemäß § 31 Abs. 6 SGB V voraus.
Der Vertrag startete im Juli 2022.
Zunächst gilt dieser Vertrag für die in dem KV-Bereich Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, für die ein gültiges Qualifizierungs-Zertifikat der DGS und eine wirksame Teilnahmeerklärung vorliegt.
Weitere Krankenkassen können teilnehmen.
Die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden soll vereinfacht werden. Der Vertrag sieht eine vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate vor. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit seinen Patienten liegt.
Über die besondere Qualifizierung der Verordner wird die Qualität der Therapieentscheidung gewährleistet. Den so geschulten ärztlichen Verordnenden wird das Vertrauen entgegengebracht, dass sie Cannabinoide kompetent verordnen können.
Der bürokratische Aufwand wird so reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt: Die Einschreibung eines Patienten in den Vertrag bewirkt die Berechtigung des Patienten zur Versorgung mit Cannabis-Präparaten gemäß § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V als besondere Versorgung.
Das Erfordernis eines gesonderten Antrags bei der Krankenkasse entfällt.
Alle teilnehmenden Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, regelmäßig an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen, die von der DGS durchgeführt oder von der DGS anerkannt werden, teilzunehmen und sich jährlich zu rezertifizieren.
Dem Projekt DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2024/2025 geht ein Vertrag zwischen der DGS – „die VersorgerGesellschaft“ und der AOK Rheinland/Hamburg über eine besondere Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden für den medizinischen Bedarf gemäß § 31 Abs. 6 SGB V voraus.
Der Vertrag wurde zum 01. Juli 2022 unterschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind zunächst nur im KV-Bereich Nordrhein zugelassene oder ermächtigte Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, für die ein gültiges Qualifizierungs-Zertifikat der DGS und eine wirksame Teilnahmeerklärung vorliegt.
Weitere Krankenkassen können teilnehmen.
Die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden soll vereinfacht werden. Der Vertrag sieht eine vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate vor. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit seinen Patienten liegt.
Über eine besondere Qualifizierung der Verordner wird die Qualität der Therapieentscheidung gewährleistet. Den so geschulten ärztlichen Verordnenden wird das Vertrauen entgegengebracht, dass sie Cannabinoide kompetent verordnen können.
Der bürokratische Aufwand wird so reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt: Die Einschreibung eines Patienten in den Vertrag bewirkt die Berechtigung des Patienten zur Versorgung mit Cannabis-Präparaten gemäß § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V als besondere Versorgung.
Das Erfordernis eines gesonderten Antrags bei der Krankenkasse entfällt.
Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist die besondere Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärzte:
Das kostenpflichtige Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ ist Voraussetzung für die Teilnahme am Selektivvertrag für Fachärzte ohne die Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“.
Das Curriculum ist in Form eines E-Learning-Programms angelegt. Die Wissensvermittlung erfolgt über Video-Vorträge von ausgewählten Fachexperten
Die Struktur des Curriculums ist auf 20 Stunden mit 4 Themenblöcken angelegt:
Begleitend zu den Videovorträgen und zur Vor- und Nachbereitung werden den Teilnehmern am Curriculum Skript-Unterrichtsmaterialien im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Das Curriculum wird erfolgreich abgeschlossen, wenn die auf multiple-choice - Basis durchgeführte Lernzielerfolgskontrolle erfolgreich, d.h. mit mindestens 80% richtigen Antworten, bestanden wurde. Die Lernzielerfolgskontrolle besteht aus 20 Fragen mit je fünf Antwortoptionen, von denen jeweils nur eine richtig ist. Die Fragen und Antworten wurden von den ausgewählten Fachexperten entwickelt und mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin abgestimmt.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung wird durch ein Qualifizierungszertifikat bestätigt.
Auf der DGS-Website und in der Zeitschrift „SCHMERZMEDIZIN“
Aufklärung der Öffentlichkeit über Cannabis-basierte Therapiemöglichkeiten bei chronischen Schmerzen und in palliativen Situationen
Kontinuierlicher Dialog mit Vertretern von Politik, ärztlicher Selbstverwaltung und Krankenkassen zur Förderung von Versorgungsanliegen in der Cannabinoid-Therapie
Hier finden Sponsoren des Projektes "DGS-Schmerzinitiative Cannabinoide 2024/2025" weitere Informationen
Finanzielle Unterstützung erhält die Initiative durch das pharmazeutische Unternehmen: