DGS-Mitglieder können sich telefonisch im Rahmen eines Erstgesprächs mit allen medizinrechtlichen Fragestellungen an die Kanzlei wenden. Das Angebot beinhaltet die Inanspruchnahme einer kostenfreien Erstberatung durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Medizinrecht insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit der Arzneiverordnung/Regressverfahren, Honorarstreitigkeiten und Kooperationsverträgen.
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