Lernzielerfolgskontrolle „Schmerzkompetenz Cannabis“

Qualifizierung für den Selektivvertrag Cannabis

 

Teilnahmeberechtigt sind zunächst nur im KV-Bereich Nordrhein zugelassene oder ermächtigte Ärztinnen und Ärzte, die interessiert sind an der Teilnahme am Selektivvertrag Cannabis.

Fachärztinnen und -ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“ können sich für den Selektivvertrag zur vereinfachten Verordnung entsprechender Präparate über die erfolgreiche Teilnahme an der Lernzielerfolgskontrolle „Schmerzkompetenz Cannabis“ qualifizieren.

Durchführung und Inhalte

Themenblöcke der Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis"

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Johannes Horlemann

Die Fragen der Lernzielerfolgskontrolle basieren auf den Inhalten des Curriculums „Schmerzkompetenz Cannabis“ und umfassen folgende Themenblöcke:

  • Block A: Grundlagen einer Therapie mit Cannabis-Wirkstoffen 
  • Block B: Standardtherapie bei Schmerzen 
  • Block C: Indikationen für Cannabinoide
  • Block D: Sucht und Abhängigkeit 


Fachärzte/innen mit der Zusatzbezeichnung„Spezielle Schmerztherapie“ und/oder „Palliativmedizin“'' sollten aufgrund Ihres Fachwissens in der Lage sein, die Online-Lernzielerfolgskontrolle auch ohne die Teilnahme am Online-Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ zu bestehen. Zur Unterstützung werden Ihnen die Skripte des Curriculums auf der E-Learning-Plattform als Download zur Verfügung gestellt. Die Lehrvideos können Sie nur bei Teilnahme am Curriculum einsehen.

 

 

Durchführung

Die Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis" erfolgt über das DGS E-Learning Programm. Sie besteht aus 20 multiple-choice-Fragen mit je fünf Antwortoptionen, von denen jeweils nur eine richtig ist. Die Lernzielerfolgskontrolle wird erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet wurden.

Gebühren

 

Die Teilnahmegebühr ist unabhängig vom DGS Mitgliedsstatus und beträgt 100,- €.
 


Bei Nichtbestehen der ersten Lernzielerfolgskontrolle kann sie bis zu 2 Mal kostenfrei wiederholt werden. 
Bei Nichtbestehen der dritten Lernzielerfolgskontrolle können Sie sich für den Strukturvertrag nur noch qualifizieren, wenn Sie das Online-Curriculum "Schmerzkompetenz Cannabis" buchen und erfolgreich abschließen. 

 

Teilnahme 

Sie möchten an der Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis" teilnehmen, dann füllen Sie unser Online-Formular aus und beantragen Ihre Vertragsunterlagen zur Teilnahme am Strukturvertrag Cannabis an. 

Nach Eingang Ihres ausgefüllten Online-Formulars prüfen wir die Voraussetzungen für die Teilnahme am Selektivvertrag Cannabis. Sie erhalten dann per E-Mail die Vertragsunterlagen. Des Weiteren erhalten Sie in einer gesonderten E-Mail Ihren Zugangslink zur Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis".

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FAQ´s

Ich habe mich erfolgreich über das Online-Formular angemeldet, was sind die nächsten Schritte?

  1. Nach Eingang Ihres ausgefüllten Formulars prüfen wir die Voraussetzungen für die Teilnahme am Selektivvertrag CannabisSie erhalten innerhalb von 2 Werktagen Antwort an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie ebenfalls per E-Mail die Vertragsunterlagen.
     
  2. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur LMS-Plattform. Klicken Sie diesen Link an und Sie werden aufgefordert, sich einen persönlichen Account mit einem eigenen Passwort einzurichten. 
     
  3. Danach erhalten Sie eine Verifizierung-E-Mail. Bitte schauen Sie dazu auch in Ihrem SPAM-Ordner nach. In seltenen Fällen landen Verifizierung-E-Mails eben dort. Jetzt nur noch bestätigen und fertig.
     
  4. Auf der E-Learnign-Plattform buchen Sie die Lernzielerfolgskontrolle. Nach Zahlungseingang können Sie mit der Lernzielerfolgskontrolle starten. 

Wie kann ich mir die online Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis" vorstellen?

  • Die Lernzielerfolgskontrolle "Schmerzkompetenz Cannabis" erfolgt über die DGS E-Learning-Plattform. Der Vorteil ist, dass Sie ganz in Ruhe zu Hause ablegen können, ohne Anfahrtsweg und genau dann, wenn Sie bereit dazu sind.
    • Sie haben 2 Stunden Zeit für die Lernzielerfolgskontrolle. 
    • Zur Unterstützung werden Ihnen die Skripte des Curriculums auf der E-Learning-Plattform als Download zur Verfügung gestellt. (Die Lehrvideos können Sie nur bei Teilnahme am Curriculum einsehen.)
    • Die Lernzielerfolgskontrolle besteht aus 20 multiple-choice-Fragen mit je 5 Antwortoptionen, von denen jeweils nur eine richtig ist. Um die Lernzielerfolgskontrolle zu bestehen, müssen mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet werden.
    • Nach bestandener Lernzielerfolgskontrolle erhalten Sie eine E-Mail, mit deren Hilfe Sie sich Ihr Abschlusszertifikat herunterladen können.

Hinweis - Technische Vorbereitung: 
Eine Online-Prüfung funktioniert nur, wenn auch die Voraussetzungen gegeben sind. Wichtig ist vor allem eine stabile Internetverbindung. Bricht diese während der Lernzielerfolgskontrolle zusammen, muss die Lernzielerfolgskontrolle wiederholt werden.

Benötige ich eine spezielle technische Ausstattung oder Software für online Lernzielerfolgskontrolle?

Nein, es wird keine spezielle Ausstattung oder Software benötigt. Sie benötigen lediglich einen Computer oder Laptop und eine stabile, funktionierende Internetverbindung.

Hinweis: Die E-Learning-Plattform ist nicht für die mobile Ansicht ausgelegt. 

Wie lange sind meine Zugangsdaten gültig?

3 Monate nach Registrierung und Zahlungseingang.

Kann ich die Lernzielerfolgskontrolle bei Nichtbestehen wiederholen?

Ja, bei Nichtbestehen der ersten Lernzielerfolgskontrolle kann sie bis zu 2 Mal kostenfrei wiederholt werden. 
Bei Nichtbestehen der dritten Lernzielerfolgskontrolle ist keine weitere Lernzielerfolgskontrolle möglich und Sie müssen das Curriculum Schmerzkompetenz Cannabis buchen und anschließend noch einmal die Lernzielerfolgskontrolle belegen, um die Qualifizierung zu erreichen. 

Welchen Nutzen bietet mir der Selektivvertrag Cannabis?

  • Qualitätssteigerung der Versorgung
  • Entbürokratisierung = Bürokratischen Aufwand (Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren) zu reduzieren
  • Verkürzung der Bearbeitungsfristen der Krankenkassen 
  • Ausschluss definierter Kontraindikationen im Vertragswerk 
  • Beachtung evidenzbasierter Empfehlungen, so durch die DGS-Praxisleitlinie Cannabis dargestellt

Wen kann ich bezüglich weiterer Fragen zur Lernzielerfolgskontrolle kontaktieren?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Nutzten Sie den Link zum Kontaktformular

Ansprechpartnerin: Frau Silvia Petig
E-Mail: silvia.petig@dgschmerzmedizin.de
Tel.: +49 30 85 62 188 -40
Fax:  +49 30 22 18 53 42