DGS-Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

Wie hält es die Politik mit der Schmerzmedizin?

Bereits in der jetzt abgelaufenen Legislaturperiode hatte sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin unter aktiver Regie ihres Vorsitzenden Dr. Johannes Horlemann in der politischen Vernetzung neu aufgestellt. Viele Gespräche wurden geführt, erfolgreiche Impulsveranstaltungen mit Abgeordneten der verschiedenen Parteien absolviert, umfangreiche Informationsarbeit mit neuen Strategiepapieren, Pressekonferenzen und – coronabedingt – Online-Meetings – abgehalten. 

Dass die Politik, für die die Schmerzmedizin lange als „terra incognita“ galt, sich vielfach im Sinne einer Neuorientierung in der Versorgung der Schmerzpatienten positionierte, kann also durchaus als Erfolg verbucht werden. Freilich jedoch kein Erfolg, auf dem man sich ausruhen könnte. Dazu stehen noch zu viele Entscheidungen aus, für die sich die DGS jetzt zur kommenden Legislaturperiode rüstet.

Auch dafür, dass der Diskussionsstand zur Schmerzmedizin nach der Wahl nicht wieder bei Null beginnt, dienen die Wahlprüfsteine, die die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin den im Bundestag vertretenen Parteien vorgelegt hatte. Sie fanden entsprechende Resonanz. Die Reaktionen zeigen, dass sich alle Parteien mit dem Thema beschäftigt haben, die Herausforderungen einer modernen und interdisziplinären Schmerzmedizin durchaus anerkannt werden und auch auf Forderungen, beispielsweise nach der Einführung eines „Facharztes für Schmerzmedizin“ keineswegs ablehnend reagiert wurde. Letzteres hatte übrigens auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) vor wenigen Wochen befürwortet. Nun kommt es also darauf an, die politische Bereitschaft in Entscheidungen umzumünzen, die in entsprechenden Institutionen und Gremien auch die praktischen Regelungen schaffen, die die Versorgung der Schmerzpatienten in Deutschland nachhaltig voranbringen.

8 Wahlprüfsteine der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin

1.) Hochproblematische Versorgungslage schwerstgradig Schmerzkranker
23 Millionen Menschen leiden allein hierzulande an chronischen Schmerzen, davon sind rund 3,9 Millionen schwerstgradig schmerzkrank. A vor den Hintergrund der Pandemie-Folgen ist eine starke Zunahme der Chronifizierung zu erwarten. Ist Ihnen der Ernst dieser Situation bekannt? Wie werden Sie gezielt für eine Verbesserung der Versorgungslage aktiv werden?

Antworten der Parteien

(Darstellung in alphabetischer Reihenfolge)

Bündnis 90 / Die Grünen

Chronische Schmerzen haben viele Ursachen, und Patient*innen sollten daher am besten interdisziplinär bzw. in enger Zusammenarbeit verschiedener Professionen behandelt werden. Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen hat zuletzt 2018 auf die erhebliche Unter-, Über- und Fehlversorgung etwa bei Rückenschmerzen hingewiesen. Das betrifft etwa die zu häufige Bildgebung in der Diagnostik oder zu häufiges Operieren sowie die mangelhafte Rehabilitation. Diese Missstände möchten wir GRÜNE beheben - insbesondere auch durch entsprechenden DMPs für ambulante und teilstationäre multimodale Schmerztherapien sowie durch die Stärkung entsprechender Behandlungsstrukturen.

CDU / CSU

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 1, 2 und 3:
Für CDU und CSU bildet neben der freien Arzt- und Krankenhauswahl, der Therapiefreiheit und der Unabhängigkeit der freien Gesundheitsberufe die bewährte starke Selbstverwaltung den Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens, an dem wir festhalten wollen. Dazu gehört auch die wichtige Rolle der Fachverbände der schmerzmedizinischen Versorgung, mit denen wir das bewährte Gespräch fortsetzen werden. Wir halten es für richtig, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Selbstverwaltung die Rahmenbedingungen setzt. Den Versorgungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung sehen wir bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und die Zuständigkeit für die Bedarfsplanungs-Richtlinie beim G-BA, der sie kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben wir Ausnahmen von der Bedarfsplanung ermöglicht, etwa in unterversorgten oder davon bedrohten Bereichen. In bestimmten ländlichen oder strukturschwachen Gebieten können Zulassungssperren für die Neuniederlassung von  Ärztinnen und Ärzten sogar entfallen. Es ist unserem Gesundheitswesen zu verdanken, dass die Patientinnen und Patienten auch in der Krise bestmöglich versorgt und der weitaus größte Teil der mit dem Corona-Virus infizierten Personen ambulant versorgt werden konnte. Noch ist nicht absehbar, welche Langzeitfolgen auftreten und damit weitere Versorgungsnotwendigkeit für Betroffene einer Long-Covid-Erkrankung notwendig wird. CDU und CSU werden daher die Forschungsaktivitäten bezüglich der Anzahl und Symptome bei Long-Covid-Erkrankungen weiter ausbauen. Die Erkenntnisse werden wir in Überlegungen einbeziehen und konkrete Maßnahmen für die Versorgung entwickeln.

DIE LINKE.

Ja. Die Schmerzmedizin hat lange in Deutschland ein Schattendasein geführt. Schmerz ist eine der Krankheitsfolgen, die die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Betroffenen besonders stark einschränken. Ihn zu lindern oder ihm vorzubeugen ist wo notwendig eines der wichtigsten Behandlungsziele. DIE LINKE unterstützt daher unter anderem die Aufwertung der Schmerzmedizin in Ausbildung, die Berücksichtigung in der Bedarfsplanung, die Förderung der Spezialisierung auf Schmerzmedizin und die Förderung der Kompetenz in der Schmerzbehandlung in alle Disziplinen, insbesondere der Allgemeinmedizin.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden. Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln.

Für die Niederlassungsfreiheit als Regelfall und mehr regionale Verantwortung hat sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag ebenfalls mit einem Antrag (vgl. BT-Drs. 19/6417) ausgesprochen. 

SPD

Wegen des Sachzusammenhangs erlauben wir uns die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam zu beantworten.


2.) Defizite in der schmerzmedizinischen Versorgung auch durch massive Mängel in der Bedarfsplanung
Von den rund 3,9 Millionen schwerstgradig Schmerzkranken können aktuell nur ca. 380.000 Patienten von den rund 1.300 ambulant tätigen Schmerzmedizinern im Quartal versorgt werden. Ca. 10.000 ambulant tätige Schmerzmediziner wären nötig. Unterstützen Sie aktiv eine dringend nötige Reform der Bedarfsplanung?

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir wollen eine stetige Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfsplanung sowie deren Verknüpfung mit der Planung stationärer Leistungen mit dem perspektivischen Ziel einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung.

CDU / CSU

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsamen beantwortet.

DIE LINKE.

Ja. DIE LINKE unterstützt die Berücksichtigung der Schmerzmedizin in der Bedarfsplanung. Spezialisierte Praxen und Ambulanzen für Schmerzmedizin sind für viele Schmerzformen sinnvoll, unter anderem chronifizierte Schmerzen und Schmerzen unklarer Genese. Diese Einrichtungen sollten daher flächendeckend in angemessener Dichte zur Verfügung stehen. Dafür sollten Schmerzambulanzen oder andere spezialisierte Einrichtungen gesondert in der Bedarfsplanung bedacht werden. Voraussetzung dafür ist die Festlegung von Qualitätsindikatoren.

FDP

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. 
Siehe Antwort auf Frage 1.

SPD

Wegen des Sachzusammenhangs erlauben wir uns die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsam zu beantworten.


3.) Rechtsunsicherheit in der Bedarfsplanung gefährdet Kontinuität der schmerzmedizinischen Versorgung
Die Kontinuität der schmerzmedizinischen Versorgung, z.B. bei Praxisübergaben, ist nicht gewährleistet. Die KVen haben das Mandat für die flächendeckende Versorgung. Die Politik hat aber die Verantwortung, Rahmenbedingungen für die zukunftsorientierte Versorgung zu sichern. Wie unterstützen Sie uns?

Bündnis 90 / Die Grünen

Aus unserer Sicht ist neben kooperativeren Versorgungsformen vor allem auch die elektronische Patientenakte ein wichtiges Instrument, um die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen.

CDU / CSU

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 3 gemeinsamen beantwortet.

DIE LINKE.

Wie oben beschrieben ist nach Ansicht der LINKEN für eine langfristige Sicherung der schmerzmedizinischen Versorgung eine Reform der Bedarfsplanung notwendig. Aber auch kurzfristig sollten die Zulassungsausschüsse die besondere Versorgung spezialisierter Einrichtungen bei der Übergabe eines Kassensitzes berücksichtigen und das Angebot nicht ausdünnen lassen. Wenn dafür eine rechtliche Klarstellung notwendig ist, werden wir diese unterstützen.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jede Patientin und jeder Patient die beste Versorgung erhält. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend, regional und patientenzentriert gedacht werden.

Obwohl chronische Schmerzen weit verbreitet sind, herrschen seit Jahren massive Defizite in der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten. Bei mehr als der Hälfte aller Menschen mit chronischem Schmerz dauert es mehr als zwei Jahre, bis sie eine wirksame Schmerzbehandlung erhalten. Handlungsbedarf bezüglich der Schmerzversorgung wird von allen Seiten im Deutschen Bundestag mehrfach bestätigt. Dennoch bekommt das Thema nach unserer Auffassung nicht die Aufmerksamkeit, die notwendig ist, um eine ausreichende Schmerztherapie zu gewährleisten. Die Fraktion der Freien Demokraten hat sich für dieses Anliegen unter anderem mit der kleinen Anfrage „Versorgung in der Schmerztherapie“ (BT-Drs. 19/20448) eingesetzt.

SPD

Zunächst möchten wir betonen, dass wir die Bedarfe in der Versorgung von chronischen Schmerzpatient:innen ausdrücklich anerkennen und sehr ernst nehmen. Das ist auch der Grund, warum die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode den engen Austausch mit Vertreter:innen der Schmerzmedizin gesucht hat, um die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für den Kreis der Betroffenen zu diskutieren. Hierzu gehört auch der Entwurf für eine spezialisierte ambulante
Schmerzversorgung (SASV) in Anlehnung an die SAPV. Nach unserer ersten Einschätzung hat dieses Konzept das Potential, die Versorgung chronischer Schmerzpatient:innen zu verbessern.
Die Frage der Nachbesetzung vorhandener Arztsitze schon bei drohender Unterversorgung oder die Schaffung neuer Sitze wurden auf unser Drängen hin in den vergangenen Jahren mehrfach flexibilisiert und erweitert. (Vgl. hier.) Die Entscheidung der Zulassungsausschüsse folgt mittlerweile einem weiten Rahmen, der den Ausschuss berechtigt, von starren Verhältniszahlen der Bedarfsplanung bei regionalen Besonderheiten auch abzuweichen.
Regionale Besonderheiten können sein:
 die regionale Morbidität
 demografische Faktoren
 sozioökonomische Faktoren
 räumliche Faktoren
 infrastrukturellen Besonderheiten

Auch fachliche Zusatzqualifikationen für die Versorgung von Schmerzpatient:innen können hier ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Bedarfsplanung in Form einer Richtlinie liegt wiederum in der Verantwortung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Vertragsärzt:innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss als untergesetzlicher Normengeber gestaltet mit hoher Expertise und unter Rechtsaufsicht des BMG das Gesundheitssystem fachlich unabhängig mit und bestimmt im Kern den Leistungsumfang der GKV.

Eine generell wohnortnahe gesundheitliche Versorgung ist eine zentrale Herausforderung der Gegenwart und Zukunft, gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dies ist auch ein Grund, warum wir zuletzt in der vergangenen Wahlperiode eine strukturelle Weiterentwicklung der Bedarfsplanung auf den Weg gebracht haben, die vom G-BA durch eine Anpassung der besagten Bedarfsplanungsrichtlinie auch fristgerecht umgesetzt wurde.

Unsere Perspektive:
Eine gute Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schafft zusätzliche Kapazitäten und bringt gleichzeitig gute Behandlungsqualitäten. Eine bessere Verzahnung der verschiedenen Versorgungsangebote ist vor allem über die nach wie vor bestehenden Sektorengrenzen hinweg erforderlich. Das schließt auch die Schmerzmedizin ein. Die SPD setzt sich dafür ein, dass endlich die dringend notwendigen Anreize geschaffen werden, um die sektorenübergreifende Versorgung im Sinne einer patienten- und bedarfsorientierten Versorgung zu entwickeln. Dazu zählt mittelfristig auch die Entwicklung eines einheitlichen, sektorenübergreifenden Vergütungssystems und einer gemeinsamen Bedarfsplanung. Wir brauchen eine stärkere Öffnung von Krankenhäusern für ambulante, teambasierte und interdisziplinäre Formen der Versorgung.


4.) Versorgungsforschung im Sinne der Real-World-Evidenz stärken
Ist Ihnen bekannt, dass die DGS bereits 2014 eine eigene Versorgungsforschung etabliert hat, die inzwischen das weltweit größte „Praxis-Register-Schmerz“ aufgebaut hat. Werden Sie diese aus der interdisziplinären Fachebene entwickelten Daten künftig in die versorgungsrelevanten Entscheidungsprozesse einzubeziehen?

Bündnis 90 / Die Grünen

Ja. Die Versorgungsforschung muss erstens intensiviert werden und zweitens müssen ihre Erkenntnisse stärker sowohl in die Definition von Versorgungszielen als auch in die kontinuierliche Verbesserung bzw. Optimierung der Versorgungsqualität einfließen.

CDU / CSU

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 4, 5, 6 und 8:
CDU und CSU haben sich für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Schmerzmedizin eingesetzt. Dazu gehören die Änderungen in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), mit denen die Schmerzmedizin als Lehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium aufgenommen wird. Um der Nachwuchsproblematik zu begegnen, werden wir zusammen mit den Ländern 5000 zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin schaffen. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben wir zudem die Möglichkeit für ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Behandlung chronischer Rückenleiden geschaffen.
CDU und CSU machen sich für die Gesundheitsforschung stark. Wir begrüßen es daher, dass auch Forschungsvorhaben gefördert werden, die eine Verbesserung der Schmerzversorgung bewirken, beispielsweise die Förderung aus dem Innovationsfonds zur Versorgungsforschung und zu neuen Versorgungsformen im Bereich Schmerz. Mit dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) haben wir den Innovationsfonds bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert und dafür gesorgt, dass erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen. Unabdingbar für eine qualitativ hochwertige schmerzmedizinische Versorgung in allen medizinischen Fachbereichen ist die engagierte Arbeit der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände. Wir erwarten daher eine Ausrichtung der Schmerzbehandlung an den entsprechenden von den Fachverbänden entwickelten Leitlinien, so der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) insbesondere gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS). Bei allen gesundheitspolitischen Maßnahmen werden wir die Prävention stärker in den Vordergrund stellen, um zu verhindern, dass aus einer Krankheit oder auch chronischem Schmerz eine Pflegebedürftigkeit resultiert. Darüber hinaus gilt es, in der Prävention und Gesundheitsförderung einen krankheitsübergreifenden Ansatz zu verfolgen. Hier setzen wir uns dafür ein, in den verschiedenen Lebenswelten, neben geeigneten Präventionsmaßnahmen auch mit Gesundheitsförderung langfristig dazu beizutragen, Krankheiten zu vermeiden, die mit chronischem Schmerz einhergehen können.

DIE LINKE.

Ja. DIE LINKE fordert seit Langem eine bessere Unterstützung der Versorgungsforschung und begrüßt auch Initiativen wie das Praxis-Register Schmerz. Die Daten aus solchen Registern lassen sich nicht nur für eine bessere Gestaltung der Versorgung nutzen, sondern können auch Hinweise auf bislang unerkannte Zusammenhänge in der Pathogenese geben. Entscheidend ist jedoch auch, dass die Datensicherheit gewährleistet und die Nutzung von Patientendaten für andere als Forschungszwecke ausgeschlossen wird.

FDP

Wir Freie Demokraten stehen für mit Fakten untermauerte Entscheidungsprozesse. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat daher in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach der Datenlage zur Schmerzversorgung und die Folgen für den Arbeitsmarkt gefragt. Die Antwort war "Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor". Wir begrüßen es, wenn durch verlässliche Fakten versorgungsrelevante Entscheidungsprozesse verbessert werden können.

SPD

Wegen des Sachzusammenhangs erlauben wir uns die Fragen 4 und 5 gemeinsam zu beantworten.


5.) Berücksichtigung und Unterstützung patientennaher und versorgungsrelevanter PraxisLeitlinien
Die DGS hat auf Grundlage eigener Versorgungsforschung und in enger Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Disziplinen Praxisleitlinien entwickelt. Werden Sie mit dafür sorgen, dass diese Praxisleitline künftig gleichberechtig zur rein akademischen Betrachtung bei Versorgungsentscheidungen berücksichtigt wird?

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir sehen die PraxisLeitlinien der DGS nicht im Gegensatz zu evidenzbasierten Leitlinien. Ein zeitgemäßes Verständnis von evidenzbasierter Medizin orientiert sich ganz zentral am Patientennutzen. Auch die Präferenzen der Patient*innen müssen in solche Leitlinien Berücksichtigung finden. In diesem Sinne setzen wir GRÜNE uns für eine stetige Weiterentwicklung der Leitlinien zur Schmerzbehandlung ein.

CDU / CSU

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 5, 6 und 8 gemeinsamen beantwortet.

DIE LINKE.

Schmerz wird sehr individuell wahrgenommen und LINKE unterstützt eine entsprechend individuelle Behandlung von Schmerzpatient*innen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Gemeinsame Bundesausschuss und andere Gremien der Selbstverwaltung, in denen das nähere Versorgungsgeschehen in der GKV gestaltet wird, die Qualität in der Schmerzbehandlung mitgedacht und verbindliche Vorgaben festgelegt werden. Die einzelnen Behandlungsentscheidungen werden von den Behandelnden zusammen mit den Patient*innen frei getroffen. Diese ärztliche Freiheit ist für DIE LINKE ein hohes Gut was die politischen Einflussmöglichkeiten auf die Versorgungsebene begrenzt.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

SPD

Wir nehmen hiermit mit großem Interesse Ihr Engagement in Sachen Versorgungsforschung für Schmerzpatient:innen zur Kenntnis. Selbiges gilt für die von Ihnen erarbeiteten Praxisleitlinien für die Verbesserung der Versorgungspraxis. Bitte bedenken Sie, dass der Gesetzgeber aus gutem Grund lediglich die Rahmenordnung für die Versorgung schafft.
Detailfragen der Versorgung obliegen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassen und Vertragsärzt:innen. Die SPD ist stets darum bemüht, die notwendigen Versorgungsstrukturen für alle Betroffenengruppen zu stärken und folgt hier konsequent den Bedarfen. Dies schließt Fragen der Schmerzversorgung mit ein.
Wir erachten es daher als zwingend, dass wir auch Ihre Vorarbeiten in unseren Dialog
mit den relevanten Akteuren im Bereich Schmerz mit einzubeziehen und werden deshalb unsere Fachpolitiker:innen der SPD-Bundestagsfraktion aktiv auf Ihre Expertise hinweisen.


6.) Stärkung der Prävention ist ausdrücklich politischer Wille
Die Stärkung der Prävention ist seit langem politischer Wille und in Koalitionsverträgen manifestiert. Wie wollen Sie flächendeckende Maßnahmen durch Förderung intersektoraler, interdisziplinärer und multimodaler Versorgung sicherstellen?  Wie werden Sie aktiv die Ausbildung des schmerzmedizinischen/-therapeutischen Nachwuchses fördern?

Bündnis 90 / Die Grünen

Ein möglicher Baustein hierzu sind, wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, DMPs beispielsweise für multimodale Schmerztherapien. Generell wollen wir einen Schub für die sektorenübergreifende regionale Versorgung bewirken und auch die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit ausbauen. Letzteres wollen wir auch mit einer Weiterentwicklung des Berufsrechts, ersteres mit Anreizen für Akteur*innen, regionale Versorgungsverträge abzuschließen, erreichen. Ergänzend hierzu wollen wir auch die Qualität in der physiotherapeutischen Versorgung verbessern und hier insbesondere in Modellvorhaben den Direktzugang von Physiotherapeuten erproben. Dies führt auch zu einer Attraktivitätssteigerung für diese Berufsgruppe. Auch für den Bereich der ärztlichen Berufsgruppe sind aus unserer Sicht attraktive Arbeitsbedingungen ein Schlüssel zur Behebung von Nachwuchssorgen.

CDU / CSU

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 5, 6 und 8 gemeinsamen beantwortet.

DIE LINKE.

DIE LINKE unterstützt die stärkere Berücksichtigung der Schmerzmedizin in der universitären Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung. Hier gilt es nicht nur, Interesse für eine spezialisierte Tätigkeit zu wecken, sondern auch, den Stellenwert und die Qualität der Schmerzbehandlung in allen Fachrichtungen zu steigen. DIE LINKE tritt für eine gute, flächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Kriterien für eine gute gesundheitliche Versorgung müssen sein: Wohnortnähe, kurze Wartezeiten auf einen Termin und eine gute Notfallversorgung, Barrierefreiheit und Altersgerechtigkeit.
Regionale Versorgungszentren sollen sowohl ambulante als auch akutstationäre, notfallmedizinische, psychotherapeutische, (gemeinde-)pflegerische und weitere therapeutische Behandlungen in einer Region koordinieren und als zentrale Anlaufstelle für alle Patient*innen dienen. 

FDP

Wir Freie Demokraten wollen das Präventionsgesetz reformieren. Wir setzen auf Überzeugung statt Bevormundung. Wir wollen Kindern und Jugendlichen bereits in Kindergärten, Schulen und in der Ausbildung einen gesunden Lebensstil vermitteln und damit die Verhütung von Krankheiten ermöglichen. Im Sinne eines lebenslangen Gesundheitslernens sollen aber auch Erwachsene entsprechende Informationen erhalten können. Der Prävention, Krankheitsfrüherkennung und Gesundheitsförderung kommen eine wichtige Bedeutung zu, die nicht nur das Gesundheitswesen umfasst, sondern altersunabhängig die gesamte Gesellschaft.

SPD

Die zunehmende Spezialisierungstendenz der Medizin wirkt sich auf viele Versorgungsbereiche aus, was auch zu Nachwuchsmangel führen kann. Grundsätzlich haben wir uns die Überwindung der Sektorengrenzen und ein einheitliches Vergütungssystem zum Ziel gesetzt, was gerade die Attraktivität der ambulanten Versorgung und auch die Zusammenarbeit stärken soll. Letztlich ist es immer die Entscheidung des Medizinstudierenden, welche konkrete Profession sie oder er anstreben. Als SPD ist es aber unser Ziel diejenigen grundversorgenden Ärzt:innengruppen zu stärken und zu fördern, die wir in der
Versorgung am dringlichsten brauchen. Wir möchten an dieser Stelle nur an die Reform des Medizinstudiums erinnern, wo wir gezielt die Weichen für die sprechende Grundversorgung am Patienten gestellt haben.


7.) Cannabis in der Schmerzmedizin
In der schmerzmedizinischen Versorgung spielt auch der Einsatz von Cannabis-Produkten eine wichtige Rolle. Der Bundestag hat dem bereits durch gesetzliche Regelungen Rechnung getragen. Wie stellen Sie sich angesichts bürokratischer Probleme in der Umsetzung weitere Schritte zu einer alltagstauglichen Versorgung mit Cannabis-Produkten vor?

Bündnis 90 / Die Grünen

Da sich der Genehmigungsvorbehalt in der Praxis nicht bewährt hat, wollen wir GRÜNE eine Streichung des Genehmigungsvorbehalts für gesetzlich Versicherte erreichen. Zudem soll geprüft werden, Cannabis als Praxisbesonderheit anzuerkennen, damit Ärzt*innen nicht aus Sorge vor Regressen auf eine Verordnung von Cannabis verzichten müssen, obwohl es ihren Patient*innen helfen würde.

CDU / CSU

Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben CDU und CSU die Behandlung von gesetzlich Versicherten mit medizinischen Cannabispräparaten unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Für einen qualitätsgesicherten Behandlungsverlauf möchten wir grundsätzlich an diesen Bedingungen festhalten. Um die Verfahren für die Betroffenen zu erleichtern, haben wir im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Genehmigung durch die Krankenkasse angepasst. Mit dem Gesetz wurde zudem geregelt, dass auch bei einer vertragsärztlichen Verordnung im unmittelbaren Anschluss an eine Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts über einen Antrag auf Genehmigung innerhalb von drei Tagen nach Eingang des Antrages zu entscheiden ist. 2022 endet die fünfjährige Begleiterhebung, von der wir uns weitere Erkenntnis über die Behandlung mit medizinischem Cannabis erhoffen. Den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse, eine Richtlinie zur weiteren Leistungsgewährung zu regeln.

DIE LINKE.

Die gesetzlichen Regeln zur medizinischen Verwendung von Cannabis müssen im Sinne der Patient*innen geändert werden. Der Zugang muss entbürokratisiert werden. Der Einsatz von Cannabis als Medizin muss auch bei weniger schweren Erkrankungen ermöglicht und der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen abgeschafft werden. Wir wollen die Versorgungssicherheit verbessern, indem mehr Cannabis als Medizin in Deutschland angebaut wird.
DIE LINKE hat schon beim Beschluss des Cannabis-Medizin-Gesetzes darauf hingewiesen, dass die Genehmigungspflicht der Cannabis-Versorgung durch die Krankenkassen dazu führen wird, dass der Leistungsanspruch der Versicherten nur sehr eingeschränkt gelten wird. So ist die Beantragung nun bürokratisch und die Genehmigungspraxis der Kassen sehr restriktiv geworden. DIE LINKE hat im Bundestag beantragt, dass die Genehmigungspflicht für Cannabis-Verordnungen wieder gestrichen wird. Leider konnten wir uns damit nicht gegen die Koalition aus Union und SPD durchsetzen.

FDP

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat hierzu einen Gesetzesentwurf eingebracht, um das verpflichtende Genehmigungsverfahren bei der Verordnung von Cannabis durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren zu ersetzen (vgl. BT-Drs. 19/26181). Ziel war es, dadurch die Therapiehoheit zu stärken und Bürokratie abzubauen.

Wir Freie Demokraten treten generell für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis ein. Wir setzen uns dafür ein, den Besitz und Konsum für volljährige Personen zu erlauben. Nur mit einem Verkauf in lizenzierten Geschäften können die Qualität kontrolliert, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.

SPD

Wir sind sehr froh, dass es uns in Regierungsverantwortung gelungen ist, Cannabis als Medizin zu einem Teil der Versorgung zu machen. Schmerzpatient:innen haben hierauf lange gewartet. Und der stetig steigende Bedarf und die gewachsene Akzeptanz geben uns Recht. Auch wir beobachten die Genehmigungspraxis der Kassen aufmerksam und kritisch. Klar ist, dass wir einen niedrigschwelligen Zugang brauchen, um Schmerzpatient:innen gezielt zu entlasten. Es muss aber auch bedacht werden, dass im Vergleich zum regulären Zugang eines Medikaments zur Versorgung (AMNOG / Vergleichstherapie) weiterhin Unterschiede im Nachweis medizinischer Evidenz im Zusammenhang mit verschiedenen Indikationen bestehen. Deshalb setzen wir alles daran, Mittel zur Verfügung zu stellen, um Cannabis als Medizin auf zweifelsfreie Evidenzgrundlagen zu stellen.


8.) Facharzt für Schmerzmedizin für flächendeckende Versorgung, Perspektive für Nachwuchs-Mediziner
Die DGS fordert seit langem die Einführung eines „Facharztes für Schmerzmedizin“. Nur so lässt sich praktisch eine flächendeckende Versorgung realisieren. Dieses wird auch von anderen Berufs- und Patientenverbänden in der Schmerzversorgung unterstützt. Die Umsetzung bedarf jedoch konkreter politischer Unterstützung. Dürfen wir mit dieser rechnen?

Bündnis 90 / Die Grünen

Dies müsste diskutiert und geprüft werden. Denn derzeit erscheint offen, ob die zusätzliche Einführung eines "Fachärztin bzw. Facharzt für Schmerzmedizin" eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen für die Versorgung ist. Fraglich ist für uns beispielsweise, ob überhaupt genügend Ärztinnen und Ärzte gibt, die ausschließlich schmerzmedizinisch tätig sein wollen und ob nicht die immer weiter zunehmende Spezialisierung die nötige interprofessionelle und interdisziplinäre Behandlung eher erschweren würde.

CDU / CSU

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4, 5, 6 und 8 gemeinsamen beantwortet.
 

DIE LINKE.

Ja. DIE LINKE unterstützt die Einführung einer fachärztlichen Spezialisierung Schmerzmedizin, auch wenn diese Entscheidung in der ärztlichen Selbstverwaltung liegt. Auch die Vergabe von Studienplätzen kann vorausschauend mit dem Fokus auf Vorbeugung eines fachrichtungsspezifischen Ärztemangels ausgerichtet werden. Zugleich setzen wir uns wie beschrieben für die Stärkung der schmerzmedizinischer Inhalte im Medizinstudium ein, was auch das Interesse an eines künftigen Schwerpunkts Schmerzmedizin bei den Studierenden vergrößern hilft.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert wird. Eine gute und zielgenaue Versorgung kann nur gelingen, wenn die an der Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte und sonstigen Leistungserbringer über die notwendige Ausbildung und Qualifikation verfügen. Einen konstruktiven Austausch der entsprechenden Akteure im Gesundheitswesen hierzu begrüßen wir. 

SPD

Generell unterliegt die Medizin einer starken Spezialisierungstendenz. Dies schließt die Frage der Einführung einer Fachärzt:in für Schmerzmedizin ein, die der selbstverwalteten Ärzt:innenschaft (BÄK) obliegt. Die Bundesärztekammer nimmt diese Aufgabe mit großer Sorgfalt wahr und wägt in den eigenen Reihen ab, welche neuen Facharztgruppen geschaffen werden sollten.