Die Mitgliedschaft unterteilt sich in ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Fördermitglieder.
(1) Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, insbesondere Ärzte, Psychologen, Medizin- und Psychologiestudenten, interessierte Naturwissenschaftler, deren wissenschaftliche, wirtschaftliche und/oder technische Kenntnisse den Vereinszweck fördern.
(2) Personen, die sich im besonderen Maße für die vom Verein vertretenen Belange verdient gemacht haben, kann durch Beschluss des Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Für die Aufnahme von Ehrenmitgliedern haben alle ordentlichen Mitglieder ein Vorschlagsrecht.
(3) Neben den ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern gibt es noch Fördermitglieder. Die Aufnahme als Fördermitglied erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Füllen Sie einfach das Online-Antragsformular für die Mitgliedschaft mit allen Pflichtangaben aus. Alternativ können Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag [PDF] per Post an die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. Geschäftsstelle • Lennéstr. 9 • 10785 Berlin oder per Fax an +49-30-22185342 senden.
• Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten, Naturwissenschaftler, Apotheker = 200,00€
• Assistenzärzte (Sonderermäßigung gilt für 2 Jahre) = 50%
• Angehörige medizinischer Assistenz- und Pflegeberufe = 25%
• Weiterbildungsassistenten in Mitgliedspraxen / -einrichtungen für die Dauer der Weiterbildung = kostenfrei
• Studenten / Arzt im Praktikum und praktisches Jahr (bitte entsprechende Nachweise vorlegen) = kostenfrei
• Angehörige medizinischer Assistenz u. Pflegeberufe in DGS-Mitgliederpraxen = kostnefrei
• Mitglied im Ruhestand (bitte entsprechenden Nachweis vorlegen) = kostenfrei
Beim Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres wird jeweils der volle Mitgliedsbeitrag (nach Beitragsart) fällig.
Test_1: Kostenfreie Mitgliedschaft bei Neuaufnahmen zum Deutschen Schmerz- und Palliativtag (i. d. R. im März). Der Mitgliedsbeitrag wird erst im Folgejahr erhoben, DGS-Vergünstigungen werden aber bereits gewährt. Ein Austritt ist erst nach 24 Monaten möglich.
oder Test_2: Kostenfreie Teilnahme am Schmerz- und Palliativtag bei Neuaufnahmen zum Jahreskongress (i.d.R. im März). Ein Austritt ist erst nach 24 Monaten möglich.
Bei DGS-Eintritt ab dem 01.11. eines Jahres entfällt der Mitgliedsbeitrag für das restliche Jahr.
Mitgliedsbeiträge werden bis zum 31.3. des Beitragsjahres erhoben. Für Neumitglieder ist der Mitgliedsbeitrag nach ihrem Beitritt fällig.
Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu bezahlen.
Das geht komfortabel und ist ganz einfach und
– Sie brauchen sich um die termingerechte Überweisung keine Gedanken machen und vermeiden eine Mahnung.
– Sie können die Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit widerrufen und der Abbuchung innerhalb von acht Wochen widersprechen.
– Sie unterstützen die DGS dabei, die Beitragsverwaltung effizient und ressourcenschonend abzuwickeln.
Überzeugt? Dann füllen Sie das Formular auf der Rückseite aus und erteilen uns damit ab sofort und bereits für den aktuell fälligen Mitgliedsbeitrag ein widerrufliches SEPA-Lastschriftmandat.
Bei Fragen ist der Mitgliederservice ist für Sie da!
LASTSCHRIFTVERFAHREN
Formular Einzugsermächtigung hier runterladen (existiert noch nicht)
BANKVERBINDUNG
Kreditinstitut: Deutsche Bank Frankfurt
Kontoinhaber: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.
IBAN: DE39 5007 0024 0402 0053 00
BIC: DEUTDEDBFRA
ÄNDERUNGSMITTEILUNG
Bitte nutzten Sie unser Kontaktformular um uns Ihre Adressänderungen (neue Privat- und/oder neue Dienstadresse), Änderungen der Bankverbindungen oder Änderungen Ihrer Promotion/Habilitation bzw. Namensänderungen mitzuteilen.
oder kontaktieren Sie unsere Ansprechpartnerin der Mitgliederverwaltung Frau Heike Fante
E-Mail: mitglieder@dgschmerzmedizin.de
Tel.: +4930 856 21 88-85
Die Satzung der DGS entspricht den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 06.03.2019 und ist vom Registergericht akzeptiert.
KÜNDIGUNG
Die DGS-Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft. Laut Satzung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum 31.12. jedes Jahres.
Ihre Kündigung können Sie unterschrieben an die Geschäftsstelle schicken
ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT IM RUHESTAND
Gerne möchten wir Ihnen eine kostenfreie Mitgliedschaft im Ruhestand bei der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. anbieten. Dafür benötigen wir lediglich einen entsprechen Nachweis, zum Bsp. Kopie des Rentenausweises
Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis an:
Bei erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail. Dieses enthält auch Ihre persönlichen Login-Daten zum internen Bereich der DGS (https://t3x.dgschmerzmedizin.de/intern/).
Für das Login in den Mitgleiderbereich bitte geben Sie als Benutzername Ihren Nachnamen ohne Großbuchstaben an und Ihr Passwort ist Ihre Mitgliedsnummer.
Wenn wir Sie dabei unterstützen sollen oder Sie haben Probleme beim Login dann kontaktieren Sie uns:
E-Mail: mitglieder@dgs-fortbildung.de oder Telefon: 030 - 856 21 88 85
Hinweis: Entwurf / genauer Inhalt fehlt
Ja, die DGS bietet Medizinstudierenden eine kostenfreie Mitgliedschaft und die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme am Schmerz- und Palliativtag.
Text Fehlt:
Hinweis
Eine Verlängerung der kostenfreien Mitgleidschaft kann beantragt werden unter Vorlage entsprrechender Nachweise.
Nach Ablauf der kostenfreien Mitgliedszeit wandelt sich dies zur Vollzahler ....
(Bitte aktuelle Immartrikulationsbescheinigung bzw.entsprechenden Nachweis vorlegen / Sonderermäßigung gilt vorerst für 2 Jahre)
Angehörige medizinischer Assistenz- und Pflegeberufe = 25%
Angehörige medizinischer Assistenz u. Pflegeberufe in DGS-Mitgliederpraxen = kostnefrei
Mit Ihrer Mitgliedschaft können (Ärzte) ...
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