Ärztlich assistierter Suizid: Leiden zu lindern mindert den Sterbewunsch

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Berlin, 23. Juli 2020. Beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag 2020, der in diesem Jahr erstmalig virtuell stattfindet, begrüßten Palliativmediziner die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres, die Strafbarkeit des ärztlich assistierten Suizids aufzuheben. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass die Verordnung eines Suizidmedikaments nur in Ausnahmefällen und nach eingehender Prüfung des Sterbewunsches in Frage komme. Insgesamt plädierten sie für einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung, die in vielen Fällen das Leiden der Patienten so stark lindern kann, dass diese weiterleben möchten.

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