Die DGS hat gemeinsam mit anderen schmerzmedizinischen Fachverbänden eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vorgelegt.
Derzeit ist in teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung (von z. B. chronischen Schmerzpatienten in Schmerztageskliniken) die Mitgabe betäubungsmittelpflichtiger Arzneimittel aus dem Stationsbestand für die behandlungsfreie Zeit nicht zulässig. Eine rechtssichere Abgabe erfolgt bislang nur über die Klinik- oder eine versorgende Apotheke, was in der Praxis zu unnötigem Aufwand und teilweise zu erheblichen Wegen für die Betroffenen führt.
Wir begrüßen das Ziel, Prozesse im Gesundheitswesen zu modernisieren, sehen aber Änderungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Krankenhäuser sollten Betäubungsmittel für die behandlungsfreie Zeit an Patienten in teilstationärer oder stationsäquivalenter Behandlung überlassen dürfen, wenn dies ärztlich angeordnet ist und die Abgabe entsprechend dokumentiert wird. Die Regelung sollte in § 19 BtMVV verankert werden. Eine zusätzliche Quittierungspflicht für Patienten oder Sorgeberechtigte ist aus unserer Sicht nicht erforderlich.
- Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung v. 17.06.2026
- Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV – Verbändeanhörung
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