Strukturvertrag zwischen DGS und AOK Rheinland/Hamburg vereinfacht Versorgung mit medizinischen Cannabinoiden

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Berlin, 07. März 2022. Um die Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden zu vereinfachen, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Vertrag nach § 140a SGB V zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden für den medizinischen Bedarf gemäß § 31 Abs. 6 SGB V geschlossen. Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist die Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärzte über ein 20-stündiges Curriculum mit anschließender Lernerfolgskontrolle. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.

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Statement von Dr. med. Johannes Horlemann Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg hier