Eine Stellungnahme von Norbert Schürmann
Schmerz- und Palliativmediziner und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)
Am 6. Juli 2023 entscheidet der Bundestag über die „Reform der Sterbehilfe“. Hierbei stehen zwei sehr unterschiedliche Gesetzentwürfe zur Diskussion. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Bundestag sich nicht einigt und alles so bleibt wie bisher.
Was würden die Gesetzentwürfe für Patienten und behandelnde Ärzte bedeuten?
Am 26. Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.