Berlin, 13. Februar 2020. Aktuelle Auswertungen aus dem PraxisRegister Schmerz zeigen, dass drei Viertel der Patienten mit chronischen Schmerzen unzumutbare Entfernungen in Kauf nehmen, um einen Arzt oder Therapeuten zu erreichen. Als unzumutbar gelten laut Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Entfernungen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 30 Minuten Fahrtzeit benötigen. Für spezialisierte Fachärzte beträgt die zumutbare Fahrtzeit 60 Minuten. Große Entfernungen sind besonders für die Schmerzpatienten kritisch, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) fordert daher eine flächendeckende Versorgung mit schmerzmedizinisch ausgebildeten Ärzten und Therapeuten und mindestens eine spezialisierte Einrichtung in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.